Haarsysteme und Perücken auf Rezept - wir rechnen mit ihrer krankenkasse ab!
Leidet eine Frau, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, an Haarausfall, sei es aus hormonellen, medikamentösen oder anderen Gründen, werden die Kosten für Haarersatz ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen.
Bei Männern hingegen ist eine Kostenübernahme der Krankenkassen nur in Einzelfällen denkbar und möglich. Jedenfalls dann, wenn der Haarverlust stark von der gesellschaftlich akzeptierten Norm abweicht und bei objektiver Betrachtung für Dritte entstellend wirkt. Beispielsweise, wenn der Haarverlust nicht allein die Kopfbehaarung, sondern auch die übrige Behaarung des Kopfes wie Augenbrauen, Wimpern und Bart erfasst.
ZUNÄCHST WIRD DER HAARERSATZ VON BEHANDELNDEN ARZT UNTER ANGABE EINER DIAGNOSE VERORDNET. DIES KANN DER ARZT DES VERTRAUENS (HAUSARZT) ODER AUCH EIN FACHARZT (HAUTARZT, ONKOLOGE, INTERNIST ETC.) SEIN.
QUELLE: BUNDESVERBAND DER ZWEITHAAR SPEZIALISTEN E.V.
gegen vorlage einer ärztlichen verordnung (rezept) suchen wir Gemeinsam Ihre neue Frisur aus, die Sie nach individueller Anpassung mitnehmen oder reservieren können. Wir gehen für Sie in Vorkasse und rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab.
BEI FRAGEN STEHEN WIR IHNEN jederzeit gerne zu VERFÜGUNG.